Das Anmeldeverfahren für Export bei Keurpunt
Bestimmte pflanzliche Produkte, die an Bestimmungen außerhalb der Europäischen Union exportiert werden, müssen für bestimmte Länder ein phytosanitäres Zertifikat und für manche Länder eine Einfuhrgenehmigung vorweisen. Die Einfuhrbedingungen sind eventuell auf der Einfuhrgenehmigung angeführt. Die Einfuhrgenehmigung ist der FASNK vorzulegen.
Bestimmte Drittländer fordern für die Ausfuhr von Lebensmitteln und anderen Produkten außerdem die Beilage eines Gesundheitszertifikats zur Sendung und möglicherweise ein Konformitätszertifikat oder einen Beweis darüber, dass die Produkte den geltenden Handelsnormen entsprechen.
Für den Export von Obst, Gemüse und Kartoffeln, für den ein phytosanitäres Zertifikat benötigt wird, setzen Sie sich am besten mit der FASNK (Tel.: +32 (0)3 543 66 40) oder mit uns in Verbindung.
Für den Export und Reexport übriger pflanzlicher Produkte, für die ein phytosanitäres Zertifikat benötigt wird, kontaktieren Sie am besten die FASNK (zwischen 9:00 und 12:00 Uhr): Tel.: +32 (0)3 543 66 36
Weitere Informationen über das phytosanitäre Zertifikat Ausfuhr finden Sie hier.
Weitere Informationen über das Zertifikat für Reexport finden Sie hier.
Allgemeine und spezifische Informationen zu Export finden Sie hier.
Über „Multistop“ kann Keurpunt die Kontrolle der FASNK für Sie übernehmen.
Keurpunt ist für den Export zu Ihren Diensten.